Ratgeber · Spitex verstehen

Öffentliche vs. private Spitex – wo liegt der Unterschied?

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Spitex: die öffentliche (Gemeinde- oder Vereins-Spitex mit Versorgungsauftrag) und die private Spitex (unabhängige Unternehmen). Beide pflegen zu Hause, beide rechnen über die Krankenkasse ab – aber Trägerschaft, Auftrag und Pflegeerlebnis unterscheiden sich.

Kurz erklärt

Die öffentliche Spitex hat einen Versorgungsauftrag der Gemeinde und muss alle anspruchsberechtigten Personen im Einzugsgebiet pflegen. Die private Spitex ist ein eigenständiges Unternehmen ohne Versorgungsauftrag – meist kleiner, persönlicher und flexibler. Für ärztlich verordnete Pflege gelten für beide dieselben KVG-Tarife und dieselbe Restfinanzierung durch die Gemeinde. Sie haben freie Wahl (KVG Art. 41).

Spitex bei dir ist eine private, kantonal zugelassene Spitex im Zürcher Unterland, geführt von zwei diplomierten Pflegefachfrauen.

Pflegefachfrauen im Gespräch mit einem älteren Klienten zu Hause – Symbolbild private Spitex Zürcher Unterland

Definitionen

Öffentliche Spitex

Gemeinnützige Organisation (häufig Verein oder öffentlich-rechtliche Körperschaft) mit einem Leistungsvertrag oder Versorgungsauftrag der Gemeinde. Sie ist verpflichtet, alle berechtigten Klient:innen im definierten Einzugsgebiet aufzunehmen.

Private Spitex

Unabhängiges, meist inhabergeführtes Unternehmen mit kantonaler KVG-Zulassung. Ohne Versorgungsauftrag – wählt Klient:innen und Einsatzgebiet selbst. In der Regel kleiner, mit festen Bezugspersonen und flexibleren Einsatzzeiten.

Vergleich auf einen Blick

MerkmalÖffentliche SpitexPrivate Spitex
TrägerschaftVerein / GemeindePrivates Unternehmen
VersorgungsauftragJa, gesetzlich verankertNein – freie Aufnahme
KVG-ZulassungJaJa (Voraussetzung für Pflege­leistungen)
Tarife für KVG-PflegeBundes­tarife (KLV Art. 7)Identisch – Bundes­tarife
Selbstbehalt (ZH)10 % + CHF 7.65/Tag10 % + CHF 7.65/Tag
Restfinanzierung GemeindeJa (KVG Art. 25a)Ja (KVG Art. 25a)
TeamgrösseGross, mehrere TeamsKlein, oft inhabergeführt
BezugspersonWechselt je nach Schicht­planFeste Bezugs­personen
Hauswirtschaft & BetreuungPrivat­rechtlichPrivat­rechtlich
EinsatzgebietDefinierte GemeindeSelbst gewählt – häufig regional

Stand: aktuelle KVG-/KLV-Bestimmungen. Zur Finanzierung im Detail siehe «Wer bezahlt die Spitex?».

Was bedeutet «privat» für Klient:innen konkret?

  • Gleiche Qualität, gleiche Tarife: Für die KVG-Pflege gelten dieselben Bundes­vorgaben wie bei der öffentlichen Spitex. Pflegefachpersonen brauchen denselben Diplom­abschluss (HF/FH).
  • Feste Bezugspersonen: Statt vieler wechselnder Mitarbeitender pflegen Sie 1–2 vertraute Personen – wichtig bei Demenz und in palliativen Situationen.
  • Schnelle Aufnahme: Private Spitex-Organisationen sind in der Regel kurzfristig verfügbar, auch nach einem Spital­austritt am Wochenende.
  • Flexible Einsatzzeiten: Frühe Morgen-, Abend- oder Wochenend­einsätze sind möglich, wenn sie medizinisch sinnvoll sind.
  • Persönliche Erreichbarkeit: Direkter Draht zur Pflegeleitung – ohne Hotline oder Zwischenstellen.

Sie haben die freie Wahl

Nach KVG Art. 41 dürfen Sie jede in Ihrem Kanton zugelassene Spitex frei wählen – ob öffentlich oder privat. Auch ein Wechsel von einer öffentlichen zu einer privaten Spitex ist jederzeit möglich, ohne Versorgungs­lücke. Die Krankenkasse und die Gemeinde rechnen mit der neuen Spitex direkt ab.

Wer ist Spitex bei dir?

Wir sind eine private, kantonal zugelassene Spitex im Zürcher Unterland, geführt von Katharina Höllbacher und Nathalie Sehorsch – zwei diplomierte Pflegefach­frauen mit langjähriger Erfahrung. Wir pflegen in Niederhasli, Niederglatt, Höri, Rümlang, Regensdorf, Dielsdorf und Umgebung – mit kleinen Teams, festen Bezugs­personen und direkter Erreichbarkeit.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher und privater Spitex?

Die öffentliche Spitex (oft als Gemeinde- oder Vereins-Spitex organisiert) hat von der Gemeinde einen Versorgungsauftrag: Sie muss alle Personen im Einzugsgebiet pflegen, die Anspruch haben. Die private Spitex ist ein eigenständiges Unternehmen ohne Versorgungsauftrag – sie wählt ihre Klient:innen selbst und ist in der Regel kleiner, persönlicher und flexibler. Beide brauchen für Pflegeleistungen eine kantonale KVG-Zulassung und rechnen nach denselben Bundes-Tarifen (KLV Art. 7) ab.

Kostet die private Spitex mehr als die öffentliche?

Für die ärztlich verordneten KVG-Pflegeleistungen nicht. Krankenkasse, 10 % Selbstbehalt und CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Tag sind gesetzlich festgelegt und gelten für jede zugelassene Spitex gleich. Unterschiede gibt es nur bei rein hauswirtschaftlichen oder Betreuungsleistungen ausserhalb des KVG – diese werden privatrechtlich verrechnet. Details finden Sie auf unserer Tarife-Seite.

Habe ich die freie Wahl zwischen öffentlicher und privater Spitex?

Ja. Die freie Wahl der Leistungserbringer ist in der Schweiz gesetzlich verankert (KVG Art. 41). Sie können selbst entscheiden, welche zugelassene Spitex Sie zu Hause pflegt – unabhängig davon, ob es eine öffentliche oder private Organisation ist. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Pflege jederzeit möglich.

Übernimmt die Gemeinde die Restkosten auch bei privater Spitex?

Ja. Die Restfinanzierung der Gemeinde (KVG Art. 25a Abs. 5) gilt für alle KVG-zugelassenen Spitex-Organisationen – öffentlich wie privat. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Bedarfsabklärung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Wohngemeinde im Zürcher Unterland ab.

Ist Spitex bei dir eine öffentliche oder eine private Spitex?

Spitex bei dir ist eine private, kantonal zugelassene Spitex im Zürcher Unterland, geführt von zwei diplomierten Pflegefachfrauen (Katharina Höllbacher und Nathalie Sehorsch). Wir rechnen nach den offiziellen KVG-Tarifen ab – Sie tragen denselben Selbstbehalt wie bei einer öffentlichen Spitex. Der Unterschied liegt in unserer Grösse: kleine Teams, feste Bezugspersonen, persönliche Erreichbarkeit.

Welche Vorteile hat eine private Spitex?

Typische Stärken privater Spitex-Organisationen sind kleine Teams, feste Bezugspersonen, flexible Einsatzzeiten, schnelle Aufnahme neuer Klient:innen und kurze Entscheidungswege. Sie sind in der Regel inhabergeführt und stark auf eine Region fokussiert.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die private Spitex?

Ja. Damit die Krankenkasse die Pflegeleistungen nach KVG übernimmt, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich – unabhängig davon, ob Sie eine öffentliche oder private Spitex wählen. Anschliessend führen wir eine Bedarfsabklärung nach RAI-HC oder vergleichbarem Instrument durch. Hauswirtschaftliche Leistungen können auch ohne Verordnung bezogen werden, werden dann aber privat verrechnet (siehe Tarife).

Wie schnell kann eine private Spitex mit der Pflege starten?

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, oft auch am selben Tag. Bei Spitalaustritten organisieren wir den Pflegestart auf Wunsch direkt zum Austrittstermin – auch am Wochenende. Öffentliche Spitex-Organisationen haben je nach Auslastung längere Wartezeiten oder Aufnahmestopps. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir klären die Aufnahme telefonisch in wenigen Minuten.

Kann ich von der öffentlichen zur privaten Spitex wechseln?

Ja, jederzeit und ohne Begründung. Sie kündigen die laufende Spitex schriftlich (üblicherweise mit 14 Tagen Frist oder per sofort bei gegenseitigem Einverständnis) und melden sich bei der neuen Spitex an. Die bestehende ärztliche Verordnung kann weiterverwendet werden. Krankenkasse und Gemeinde rechnen automatisch mit der neuen Spitex ab. Der detaillierte Ablauf steht in unserem Ratgeber «Spitex wechseln – Schritt für Schritt» oder direkt auf der Wechsel-Seite.

Übernimmt die Krankenkasse die private Spitex zu 100 %?

Nein – aber genauso wenig wie bei der öffentlichen Spitex. Die Grundversicherung (KVG) zahlt einen festen Bundesbeitrag pro Pflegestunde. Sie tragen 10 % Selbstbehalt (max. CHF 7.65/Tag im Kanton Zürich) plus Franchise. Den Rest übernimmt Ihre Wohngemeinde via Restfinanzierung. Die vollständige Aufschlüsselung finden Sie in «Wer bezahlt die Spitex?» – wer wenig Einkommen hat, sollte zusätzlich Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung prüfen.

Ist die Qualität der Pflege bei privater Spitex gleichwertig?

Ja. Jede KVG-zugelassene Spitex – öffentlich oder privat – muss dieselben gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Pflegefachpersonen brauchen einen anerkannten Diplomabschluss (HF/FH), die Organisation unterliegt der kantonalen Aufsicht und nationalen Qualitätsmessungen (ANQ). Lernen Sie unser Team kennen – Katharina Höllbacher und Nathalie Sehorsch sind diplomierte Pflegefachfrauen mit langjähriger Erfahrung.

In welchen Gemeinden ist Spitex bei dir tätig?

Wir pflegen im Zürcher Unterland – unter anderem in Niederhasli, Niederglatt, Höri, Adlikon, Steinmaur, Neerach, Rümlang, Regensdorf, Dielsdorf und Umgebung. Mit allen diesen Gemeinden rechnen wir die Restfinanzierung direkt ab. Eine Übersicht unserer Pflegeangebote finden Sie unter Leistungen; für komplexe Situationen siehe auch unsere Spezialseite Demenz.

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Wir sind im gesamten Bezirk Dielsdorf für Sie da – hier finden Sie Ihre lokale Landingpage:

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