Rechtliches

AGB & Patientenrechte

Damit Sie wissen, woran Sie bei uns sind: die wichtigsten Bedingungen für unsere Pflegeleistungen und Ihre Rechte als Klient:in – in verständlicher Sprache.

1. Grundsätzliches

Spitex bei dir unterstützt die Klientin und den Klienten mit Massnahmen der Untersuchung und Behandlung, Massnahmen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Dienstleistungen im Sinn der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen der Klientin und des Klienten, ihrer Angehörigen sowie ihres sozialen Umfeldes berücksichtigt. Es gilt der Grundsatz: «Soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Spitex-Dienstleistungen wie nötig».

Das Vertragsverhältnis zwischen Spitex Bei dir GmbH (nachfolgend «Spitex bei dir») und ihren Klient:innen wird bestimmt durch:

  • die individuelle Leistungsvereinbarung basierend auf der Bedarfsermittlung,
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen und
  • die aktuelle Tarifübersicht.

Diese AGB ergänzen die individuelle Leistungsvereinbarung und sind deren integrierender Bestandteil. Bei Abweichungen haben die Bestimmungen der individuellen Leistungsvereinbarung Vorrang. Tarifanpassungen werden schriftlich mitgeteilt.

2. Dienstleistungsumfang

Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsermittlung abgeklärt und nach Rücksprache mit dem Hausarzt in der Leistungsplanung festgehalten.

3. Dienstleistung

3.1 Bedarfsermittlung

In einem Gespräch vor Ort werden Art, Häufigkeit und Umfang der von Spitex bei dir zu erbringenden Dienstleistungen gemeinsam mit der Klientin und dem Klienten und/oder dessen Vertretung ermittelt. Das Resultat wird schriftlich festgehalten und dem Arzt zur Information oder Verordnung zugestellt. Die Abklärung wird periodisch oder bei gesundheitlichen Veränderungen wiederholt.

Für bestimmte gesetzlich festgelegte pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.

3.2 Leistungen

Der Umfang der Leistungen wird in der Leistungsplanung festgelegt und in der Leistungsvereinbarung festgeschrieben. Für die Organisation ist Spitex bei dir zuständig. Mit der Klientin und dem Klienten werden Zeitfenster vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeitenden. Es kommen weibliche und männliche Fachpersonen zum Einsatz. Die Klientin bzw. der Klient muss während des Einsatzes anwesend sein.

3.3 Pflegedokumentation

In der Pflegedokumentation werden die gesundheitliche Situation sowie alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Massnahmen – einschliesslich Veränderungen und ärztlicher Verordnungen – aufgezeichnet. Die Dokumentation erfolgt elektronisch vor Ort und dauert in der Regel rund 10 Minuten. Die Daten werden in einem geschützten System verwaltet. Auf Verlangen erhalten Klient:innen Einsicht oder eine Kopie, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Dokumentation bleibt Eigentum von Spitex bei dir.

3.4 Absage und Verschieben von Einsätzen

Das Verschieben und Absagen von Dienstleistungen muss mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz während der Bürozeiten (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr) erfolgen. Einsätze am Sonntag, Montagmorgen und Feiertagen müssen bis Freitagmittag abgesagt oder verschoben werden.

Für kurzfristiges Verschieben (kürzer als 24 Stunden vor dem Termin) wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Bei Bezüger:innen von Zusatzleistungen wird diese nicht durch das Amt für Zusatzleistungen übernommen.

Nicht stattgefundene Einsätze werden im Rahmen der geplanten Zeit verrechnet, wenn:

  • die Mitarbeitenden am Einsatz gehindert werden,
  • niemand zu Hause ist bzw. die Türe nicht geöffnet wird, oder
  • die Mitarbeitenden weggeschickt werden.

Bei notfallmässigem Spitaleintritt oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.

3.5 Einsatz mehrerer Mitarbeitender und Drittorganisationen

Bedingen besondere Umstände den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit beider in Rechnung gestellt (vorab erfolgt eine Abklärung bezüglich Kostengutsprache durch die Versicherung). In der Regel werden alle Leistungen durch eigene Mitarbeitende erbracht; bei besonderen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz qualifizierten Personals von Drittorganisationen vorbehalten.

Spitex bei dir ist Ausbildungsbetrieb. Werden Lernende oder neue Mitarbeitende begleitet, wird nur die Arbeitszeit einer Person in Rechnung gestellt.

3.6 Mitwirkungspflicht

Ein fachgerechter Einsatz setzt die Mitwirkung der Klientin bzw. des Klienten voraus. Die Begegnung ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden ist zu achten (z. B. kein Rauchen während des Einsatzes). Für die fachgerechte Pflege können Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Duschbrett, Hebe- und Transferlifte, geeignete Reinigungsmittel, Handschuhe usw. erforderlich sein. Diese müssen ggf. von der Klientin bzw. dem Klienten angeschafft oder gemietet werden; Spitex bei dir berät und organisiert auf Wunsch (Verrechnung als Serviceleistung).

Gefährliche oder Angst einflössende Haustiere sind während des Einsatzes wegzusperren.

Der Einsatz eines Videoüberwachungssystems ist Spitex bei dir zu melden. Zum Schutz der Persönlichkeit muss die Videoüberwachung während jedes Einsatzes deaktiviert werden. Ist dies nicht möglich, muss der Einsatz so organisiert werden, dass keine Aufnahmen der Mitarbeitenden entstehen. Über eine bestehende Patientenverfügung wird Spitex bei dir aktiv informiert.

3.7 Einsatz von Pflege-/Verbrauchsmaterial

Die Klient:innen sind mit der Verwendung des durch Spitex bei dir eingesetzten Pflegematerials einverstanden. Für zusätzlich benötigtes Material organisiert Spitex bei dir ein Rezept beim Hausarzt; das Material kann bei Lieferanten oder Apotheken besorgt und zugestellt werden. Hauswirtschaftliches Verbrauchsmaterial kann auf Wunsch ebenfalls besorgt werden (siehe 4.4 Einkäufe).

3.8 Zutritt / Wohnungsschlüssel

Die Klient:innen sind dafür verantwortlich, den Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus zu gewährleisten. Andernfalls können vereinbarte Einsätze nicht erbracht werden und sind dennoch zahlungspflichtig.

Bei Bedarf wird der Schlüssel in einem Schlüsselsafe deponiert; die Vermittlung der Installation kann durch Spitex bei dir erfolgen. Die Code-Übergabe wird schriftlich bestätigt; Spitex bei dir bewahrt den Code sorgfältig auf. Für die Verwaltung wird eine Pauschale gemäss Tarifliste erhoben. Bei Verdacht auf eine Notlage sind die Mitarbeitenden berechtigt, die Tür mit diesem Schlüssel zu öffnen.

Ist kein Schlüsselsafe vorhanden und besteht Verdacht auf eine Notlage, sind die Mitarbeitenden berechtigt, die Tür durch Fachpersonen öffnen zu lassen. Die Kosten gehen zulasten der Klientin bzw. des Klienten.

4. Dienstleistungsgrenzen

Der Dienstleistungsumfang wird im Rahmen der Bedarfsermittlung und der individuellen Leistungsvereinbarung festgelegt.

4.1 Dienstleistungen Pflege

Dienstleistungen können nur so weit übernommen werden, wie es der Gesundheitszustand und die Rahmenbedingungen erlauben. Spitex bei dir weist frühzeitig darauf hin, wenn Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, sozialen oder technischen Gründen nicht mehr vertretbar sind, und kann zur sinnvollen Lösung beitragen. Gefährden Klient:innen sich selbst oder ihr Umfeld, werden Hausarzt und bei Bedarf Erwachsenenschutzbehörde oder Polizei beigezogen.

4.2 Dienstleistungen Betreuung und Hauswirtschaft

Die Mitarbeitenden sind nur zur Ausführung der vereinbarten Aufgaben befugt. Leistungen ausserhalb des Auftrags dürfen nicht erbracht werden. Für Betreuung und Hauswirtschaft liegt das Weisungsrecht bei Spitex bei dir und bei der Klientin bzw. dem Klienten.

4.3 Geldgeschäfte

Geldgeschäfte jeglicher Art gehören nicht zu unseren Dienstleistungen. Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Klient:innen bei Geldgeschäften zu unterstützen oder Zahlungen für sie auszuführen. Es dürfen weder Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr noch Debit-/Kreditkarten, PIN-Codes oder Passwörter übergeben werden. Für Schäden aus Missachtung dieser Pflicht haftet Spitex bei dir nicht.

4.4 Einkäufe durch Mitarbeitende

Sieht die Betreuung Einkäufe vor, sind Bargeldvorschüsse zu quittieren. Das Rückgeld ist sofort zu kontrollieren und zu beanstanden. Hierfür wird die «Einkaufsliste» geführt.

4.5 Personentransporte

Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Klient:innen in privaten Fahrzeugen zu transportieren.

5. Kosten und Kostenübernahme

5.1 Grundsatz

Die gesetzlichen Bestimmungen und die Branchenverträge mit Versicherungen regeln Art und Umfang der Leistungen, deren Kosten übernommen werden. Hinweis: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn Prämien und Kostenbeteiligung beglichen sind (Art. 64a Abs. 7 KVG). Alle Dienstleistungen werden gemäss geltendem Tarif abgegolten; die Klient:innen werden mit der Tarifübersicht über die geltenden Tarife informiert.

Siehe auch Tarife.

5.2 Leistungserfassung

Als Basis für die Rechnungsstellung erfassen die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistung elektronisch. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich an Spitex bei dir zu richten; danach gilt die Rechnung als genehmigt.

5.3 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung für kassenpflichtige Leistungen erfolgt direkt an die Krankenversicherung; die Klient:innen erhalten eine Kopie. Nicht von der OKP übernommene Pflegekosten, die ausdrücklich gewünscht werden, sowie Patientenbeteiligung und Nicht-KLV-Leistungen (z. B. Betreuung, Hauswirtschaft) werden direkt in Rechnung gestellt. Rückvergütungen aus Zusatzversicherungen sind durch die Klient:innen bei ihrem Versicherer geltend zu machen.

5.4 Zahlung

Spitex bei dir stellt die Rechnung in der Regel im Folgemonat für die Leistungen des Vormonats zu. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen – unabhängig davon, ob ein Dritter (z. B. Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen) leistungspflichtig ist. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden: 1. Mahnung mind. CHF 20.00, 2. Mahnung mind. CHF 50.00, ab Betreibungseinleitung zusätzlich sämtliche anfallenden Aufwendungen.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Spitex bei dir berechtigt, nach Abklärung der Verhältnisse Vorauszahlung zu verlangen. Bei Nichtzahlung behält sich Spitex bei dir die Einstellung der Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen ausdrücklich vor.

6. Kündigung

6.1 Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis für Pflegeleistungen kann von beiden Parteien mit einer Frist von mindestens 2 Arbeitstagen gekündigt werden (Arbeitstage: Mo–Fr, ausser gesetzliche Feiertage). Für Nicht-KLV- Leistungen wie Betreuung und Hauswirtschaft gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende eines Monats.

Die Kündigung erfolgt schriftlich per Post oder E-Mail und bedarf einer Empfangsbestätigung. Bei plötzlichem Eintritt in eine stationäre Langzeitpflege oder im Todesfall entfällt die schriftliche Kündigung.

6.2 Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung

Eine sofortige Auflösung ist in besonderen Fällen möglich, namentlich bei Nichtbezahlung der Rechnungen trotz 2. Mahnung, bei unsachgemässer fachlicher Einmischung von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen oder bei Verhältnissen, welche die Erbringung der Dienstleistungen aus Sicht der Mitarbeitenden unzumutbar machen (z. B. Gesundheitsgefährdung).

7. Schweige- und Meldepflicht, Datenschutz

Spitex bei dir verpflichtet die Mitarbeitenden zur Schweigepflicht, zur Achtung der Privatsphäre und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, dürfen personenbezogene Daten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden – insbesondere an Krankenversicherer, Ärzt:innen, Therapeut:innen, Pflegeinstitutionen, betreuende Angehörige sowie Kontroll-, Schlichtungs- und Amtsstellen, welche vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Die Klient:innen erklären sich mit dieser Verwendung der Daten einverstanden und entbinden die behandelnden Ärzt:innen gegenüber Spitex bei dir von der Schweigepflicht.

Besteht eine Gefährdung des Wohls der Klient:innen oder Dritter, besteht eine Meldepflicht an die zuständige Amtsstelle (KESB).

Erfasst, gespeichert und bearbeitet werden insbesondere: Name, Geburtsdatum, Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Versicherungsnummer, medizinische Angaben (Diagnosen, Behandlungen, pflegerische Massnahmen, Therapiepläne, Heilmittelbedarf, Rezepte), persönliche und familiäre Verhältnisse, Präferenzen, biografische Angaben, Gewohnheiten, Hobbys und Rituale. Zur Dokumentation – etwa des Wundheilungsverlaufs – können Bilder erstellt werden, die ausschliesslich für die Leistungserbringung und Qualitätssicherung verwendet werden.

Details siehe Datenschutzerklärung.

8. Haftung

Spitex bei dir haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Mitarbeitende verursacht werden. Sachschäden aufgrund altersbedingter Materialermüdung oder Abnützung sind von der Haftung ausgenommen. Jede weitere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Allfällige Schäden im Rahmen eines Einsatzes sind sofort zu melden.

9. Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeitende

Den Mitarbeitenden ist es untersagt, von Klient:innen oder deren Angehörigen Geld, Gutscheine oder andere Geschenke anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. Geschenke oder Geldbeträge können zuhanden der Teamkasse abgegeben oder als Spende an Spitex bei dir einbezahlt werden.

10. Beschwerden

Spitex bei dir verfügt über ein System zur Entgegennahme, Bearbeitung und Erfassung von Beschwerden. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Beschwerden entgegenzunehmen und an die Geschäftsführung weiterzuleiten; Klient:innen können sich auch direkt an die Geschäftsführung wenden. Das Beschwerdeeingabeblatt und Angaben zu den Aufsichtsbehörden werden auf Wunsch schriftlich zugestellt.

Kann keine Einigung erzielt werden, nehmen die Beteiligten die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) in Anspruch und übertragen ihr die Schlichtungsaufgabe.

11. Gerichtsstand

Für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Spitex bei dir und der Klientin bzw. dem Klienten ist das Gericht am Sitz von Spitex bei dir (Niederhasli) zuständig.

Ihre Patientenrechte

Als Klient:in der Spitex bei dir haben Sie umfassende Rechte. Wir verpflichten uns, diese aktiv zu schützen und Sie auf Wunsch verständlich zu informieren.

  • Freie Wahl der Spitex

    Sie wählen Ihre Spitex frei (KVG Art. 41) – unabhängig von Wohnort oder Empfehlungen Dritter. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

  • Information und Aufklärung

    Sie haben Anspruch auf verständliche Information über Diagnose, geplante Pflege, Alternativen, Risiken und voraussichtliche Kosten – vor Beginn der Behandlung.

  • Selbstbestimmung und Einwilligung

    Jede pflegerische Massnahme erfolgt nur mit Ihrer informierten Einwilligung. Sie können diese jederzeit widerrufen. Eine Patientenverfügung respektieren wir vollumfänglich.

  • Schweigepflicht

    Unsere Mitarbeitenden unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Informationen werden nur mit Ihrer Einwilligung oder bei gesetzlicher Pflicht weitergegeben.

  • Akteneinsicht

    Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Pflegedokumentation einzusehen und eine Kopie zu verlangen.

  • Datenschutz

    Ihre Personen- und Gesundheitsdaten werden gemäss revDSG geschützt. Details siehe Datenschutzerklärung.

  • Respektvoller Umgang

    Sie haben Anspruch auf eine wertschätzende, diskriminierungsfreie Behandlung – unabhängig von Alter, Herkunft, Religion oder Lebenssituation.

  • Beschwerde- und Meldewege

    Sind Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden, sprechen Sie uns direkt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Externe Anlaufstellen sind die kantonale Ombudsstelle Gesundheit Zürich sowie der Verband ASPS.

Stand: Juni 2026 · Siehe auch Impressum und Datenschutz.