Ratgeber · Finanzierung

Wer bezahlt die Spitex in der Schweiz?

Pflege zu Hause ist in der Schweiz solidarisch finanziert – durch Krankenkasse, einen kleinen Selbstbehalt und die Restfinanzierung der Wohngemeinde. Wir erklären, wer welchen Teil übernimmt – und was im Zürcher Unterland gilt. Eine Übersicht aller Ansätze finden Sie auf unserer Tarife-Seite.

Person hält Krankenversicherungskarte – Symbolbild Spitex-Finanzierung

Die drei Säulen der Spitex-Finanzierung

  1. 1. Krankenkasse (KVG): Für jede ärztlich verordnete Pflegeleistung – Grundpflege und Behandlungspflege – zahlt die Krankenkasse einen festen Beitrag pro Stunde (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV Art. 7a).
  2. 2. Ihr Selbstbehalt: Sie tragen 10 % des Krankenkassenbeitrags sowie eine kantonale Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Behandlungstag (Kanton Zürich). Dazu kommt die jährliche Franchise Ihrer Krankenkasse.
  3. 3. Restfinanzierung der Gemeinde: Was nach Krankenkasse und Selbstbehalt offen bleibt, übernimmt Ihre Wohngemeinde (KVG Art. 25a Abs. 5). Das ist gesetzlich geregelt – Sie müssen nichts beantragen.

Beispielrechnung Zürcher Unterland

Eine pflegebedürftige Person in Niederhasli erhält 2× pro Tag einen Spitex-Einsatz à 30 Minuten Grundpflege:

  • · Krankenkasse: zahlt den KVG-Stundensatz direkt an die Spitex
  • · Sie: 10 % Selbstbehalt + CHF 7.65/Tag (zzgl. Franchise)
  • · Gemeinde Niederhasli: trägt die Restkosten

Hinweis: Tarife und exakte Beträge können sich ändern. Wir nennen Ihnen die aktuellen Ansätze gerne im persönlichen Erstgespräch.

Was die Krankenkasse nicht übernimmt

Hauswirtschaft (Einkaufen, Kochen, Reinigung) und reine Betreuung ohne ärztliche Verordnung sind keine KVG-Pflichtleistungen. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an diesen Kosten – ein Blick in die Police lohnt sich. Bei unseren Leistungen finden Sie alles, was wir zu Hause anbieten – inklusive Demenzbetreuung und Entlastung für Angehörige. Bereits bei einer anderen Spitex? Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Übernimmt die Krankenkasse die Spitex?

Ja. Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) die Pflegeleistungen nach festen Stundenansätzen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2: KLV A (Abklärung/Beratung) CHF 76.90/h, KLV B (Untersuchung/Behandlung) CHF 63.00/h und KLV C (Grundpflege) CHF 52.60/h. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer Wohngemeinde – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wie hoch ist mein Selbstbehalt für die Spitex?

Im Kanton Zürich tragen Sie 10 % des Krankenkassenbeitrags als Selbstbehalt sowie eine kantonale Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Behandlungstag. Dazu kommt die jährliche Franchise Ihrer Krankenkasse. Mehr fällt für die KVG-Pflegeleistungen nicht an.

Wie wird die Spitex-Zeit abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt, mindestens jedoch 10 Minuten pro Einsatztag. So zahlen Sie nur die tatsächlich erbrachte Pflegezeit – ohne pauschale Aufrundung auf volle Stunden.

Wer übernimmt die Restkosten?

Die Differenz zwischen Krankenkassenbeitrag, Ihrem 10 %-Selbstbehalt plus CHF 7.65/Tag und den tatsächlichen Pflegekosten trägt Ihre Wohngemeinde (Restfinanzierung gemäss KVG Art. 25a Abs. 5). Wir rechnen direkt mit der Gemeinde ab – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Was kosten Hauswirtschaft und ergänzende Leistungen?

Hauswirtschaftliche Leistungen (Einkaufen, Kochen, Reinigung) und reine Betreuung ohne ärztliche Verordnung sind keine KVG-Pflichtleistungen. Wir verrechnen sie mit einem Stundenansatz von CHF 55.00. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Hauswirtschaftskosten – ein Blick in Ihre Police lohnt sich.

Spitex in Ihrer Gemeinde

Wir sind im gesamten Bezirk Dielsdorf für Sie da – hier finden Sie Ihre lokale Landingpage:

Unsicher, was für Sie zutrifft?

Wir erklären Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten auf Sie zukommen.