Ratgeber · Wechsel
Spitex wechseln – Schritt für Schritt
Ein Wechsel der Spitex ist in der Schweiz jederzeit möglich – ohne Begründung, ohne Versorgungslücke und ohne Mehrkosten. Diese Anleitung zeigt die fünf Schritte aus Sicht der Klient:innen und Angehörigen im Zürcher Unterland.
Kurz erklärt
Sie dürfen die Spitex jederzeit frei wählen (KVG Art. 41). Ein Wechsel dauert in der Praxis 14 Tage oder weniger, die bestehende ärztliche Verordnung gilt weiter, und Krankenkasse sowie Gemeinde rechnen automatisch mit der neuen Spitex ab.
Die 5 Schritte
- 1
Neue Spitex auswählen
Vergleichen Sie zugelassene Spitex-Organisationen in Ihrem Kanton: Teamgrösse, feste Bezugspersonen, Erreichbarkeit am Wochenende, Spezialisierungen (Demenz, Palliative Care, Wundpflege).
- 2
Erstgespräch vereinbaren
Kostenloses Telefonat oder Hausbesuch: Sie schildern Ihre Situation, wir klären Aufnahmemöglichkeit, Wunsch-Stichtag und welche Verordnung vorliegt.
- 3
Bisherige Spitex schriftlich kündigen
Eine kurze schriftliche Kündigung mit gewünschtem Wechseldatum reicht. In der Regel gilt eine Frist von 14 Tagen; bei gegenseitigem Einverständnis ist auch ein sofortiger Wechsel möglich.
- 4
Verordnung & Bedarfsabklärung übernehmen
Die neue Spitex übernimmt die bestehende ärztliche Verordnung, aktualisiert die Bedarfsabklärung (RAI-HC) und stimmt sich bei Bedarf mit Hausarzt, Apotheke und Therapeut:innen ab.
- 5
Pflege ab Stichtag
Die neue Spitex pflegt ab dem vereinbarten Datum nahtlos weiter. Krankenkasse und Wohngemeinde werden automatisch über den Leistungserbringer-Wechsel informiert.
Muster-Kündigung an die bisherige Spitex
Eine formlose schriftliche Kündigung per Post oder E-Mail genügt. Beispiel:
Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit kündige ich die Pflegedienstleistungen per [Datum]. Ab dem [Datum] wird die Pflege durch [Name neue Spitex] übernommen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und stellen die Schlussabrechnung an meine Krankenkasse. Freundliche Grüsse [Name, Adresse, Unterschrift]
Häufige Fragen
Darf ich die Spitex frei wählen?
Ja. KVG Art. 41 garantiert die freie Wahl jeder im Kanton zugelassenen Spitex. Sie brauchen weder die Zustimmung der bisherigen Spitex noch der Gemeinde.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Spitex?
Die meisten Spitex-Organisationen arbeiten ohne fixe Frist – in der Regel reichen 14 Tage oder ein sofortiger Wechsel bei gegenseitigem Einverständnis. Vertragliche Fristen stehen im Pflegevertrag.
Muss ich eine neue ärztliche Verordnung einholen?
Nein. Die bestehende Verordnung gilt weiter, solange sie nicht abgelaufen ist (üblich: 6 Monate). Die neue Spitex meldet sich beim verordnenden Arzt für Folgeverordnungen.
Gibt es eine Versorgungslücke zwischen alter und neuer Spitex?
Nein, wenn der Wechsel sauber koordiniert wird. Wir übernehmen die Pflege ab einem fix vereinbarten Stichtag – die alte Spitex stellt am Vortag den letzten Einsatz, wir starten am Folgetag.
Ändert sich für mich etwas bei Krankenkasse oder Gemeinde?
Nein. Die neue Spitex rechnet ab dem Wechseldatum direkt mit Ihrer Krankenkasse und Wohngemeinde ab. Selbstbehalt und Restfinanzierung bleiben identisch.
Spitex in Ihrer Gemeinde
Wir sind im gesamten Bezirk Dielsdorf für Sie da – hier finden Sie Ihre lokale Landingpage:
Wechsel ohne Versorgungslücke – wir koordinieren das.
In einem kurzen Telefonat klären wir Stichtag, Verordnung und Abrechnung.
