Ratgeber · Pflegebedarf

Pflegestufe & Bedarfsabklärung verstehen

Anders als im Pflegeheim arbeitet die Spitex nicht mit starren Pflegestufen, sondern mit einer minutengenauen Bedarfsabklärung. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert, was die Kürzel KLV A, B und C bedeuten und welche Rechte Sie als Klient:in haben.

Kurz erklärt

Die Bedarfsabklärung wird von einer diplomierten Pflegefachperson zu Hause durchgeführt und mit einem standardisierten Instrument (meist RAI-HC) erfasst. Sie ist die Grundlage für Einsatzplanung und Abrechnung – nicht eine «Pflegestufe» wie im Heim.

Die drei KLV-Leistungsarten

KategorieBeispieleTarif/h
KLV A
Abklärung & Beratung
Bedarfsabklärung, Pflegeberatung, Anleitung Angehöriger, PflegeplanungCHF 76.90
KLV B
Untersuchung & Behandlung
Medikamente, Injektionen, Wundpflege, Verbände, Blutzucker, Infusionen, KatheterCHF 63.00
KLV C
Grundpflege
Körperpflege, An-/Auskleiden, Mobilisation, Hilfe beim Essen, LagerungCHF 52.60

Stand KLV Art. 7 Abs. 2. Wer welchen Anteil bezahlt, steht im Ratgeber «Wer bezahlt die Spitex?».

So läuft die Bedarfsabklärung ab

  1. Hausbesuch: Eine diplomierte Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause – kostenlos und unverbindlich.
  2. RAI-HC Erhebung: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbständigkeit, Medikamente, soziales Umfeld werden strukturiert erfasst.
  3. Pflegeplan: Auf Basis der ärztlichen Verordnung erstellen wir einen Einsatzplan mit Zeit pro KLV-Kategorie.
  4. Abstimmung: Plan und Kosten werden mit Ihnen, Angehörigen und – wenn nötig – dem Hausarzt besprochen.
  5. Übermittlung an Krankenkasse: Die Bedarfsmeldung geht direkt an Ihre Kasse; bei Abweichungen sind Rückfragen möglich.
  6. Regelmässige Aktualisierung: Bei jeder Veränderung (Spitalaufenthalt, Verschlechterung, Verbesserung) wird die Abklärung angepasst.

Ihre Rechte

  • Einsicht: Sie dürfen die Bedarfsabklärung, den Pflegeplan und die Leistungsabrechnung jederzeit einsehen.
  • Zweitmeinung: Bei Uneinigkeit über den Pflegebedarf können Sie eine zweite Spitex oder den Hausarzt beiziehen.
  • Freie Spitex-Wahl: Auch nach der Bedarfsabklärung können Sie jederzeit die Spitex wechseln.
  • Datenschutz: Daten dürfen nur an Krankenkasse, Gemeinde und mitbehandelnde Stellen weitergegeben werden – mit Ihrer Einwilligung.

Häufige Fragen

Gibt es in der Spitex Pflegestufen wie im Pflegeheim?

Nein. In der Spitex wird nicht in 12 BESA/RAI-Stufen eingeteilt, sondern die effektiv geleistete Pflegezeit pro Woche minutengenau erfasst und nach KLV A/B/C abgerechnet.

Was bedeuten KLV A, B und C?

KLV Art. 7 Abs. 2 unterscheidet drei Leistungsarten: A = Abklärung & Beratung (CHF 76.90/h), B = Untersuchung & Behandlung (CHF 63.00/h), C = Grundpflege wie Körperpflege, Mobilisation (CHF 52.60/h).

Wer macht die Bedarfsabklärung?

Eine diplomierte Pflegefachperson der Spitex – bei uns Katharina Höllbacher oder Nathalie Sehorsch. Sie erfolgt zu Hause, dauert 45–90 Minuten und ist Voraussetzung für die KVG-Abrechnung.

Kann ich Einsicht in den Pflegebedarf nehmen?

Ja. Sie haben jederzeit das Recht, den abgeklärten Bedarf, die geplanten Einsätze und die abgerechneten Minuten einzusehen.

Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert?

Wir aktualisieren die Bedarfsabklärung bei jeder relevanten Veränderung (Spitalaustritt, akute Krankheit, Verbesserung). Die Krankenkasse wird informiert; bei deutlicher Mehrbeanspruchung kann eine Folgeverordnung nötig werden.

Spitex in Ihrer Gemeinde

Wir sind im gesamten Bezirk Dielsdorf für Sie da – hier finden Sie Ihre lokale Landingpage:

Kostenlose Bedarfsabklärung zu Hause

Wir kommen zu Ihnen, schauen die Situation an und schätzen den Pflegebedarf ein – ohne Verpflichtung.